ÖKO-TEST April 2001

Mobilfunk-Sendemasten
Strahlende Aussichten

Rund 48 Millionen Bundesbürger besitzen inzwischen ein Handy. Um die ständige Erreichbarkeit sicherzustellen, werden die D- und E-Netze mit großer Eile ausgebaut. Wir haben geprüft, wie hoch die Strahlenbelastung der Sendeanlagen ist und ob in der Nähe der Antennen mit gesundheitlichen Problemen zu rechnen ist.

Als ÖKO-TEST 1994 zum ersten Mal Handys und 1999 DECT-Schnurlostelefone testete, war die Aufregung groß: Wir stellten fest, dass von den Geräten erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen können. Denn die digitale Übertragung im Mobilfunk funktioniert mit gepulsten elektromagnetischen Feldern: Die hochfrequenten Strahlen der D- und E-Netze werden 217 mal pro Sekunde unterbrochen, also mit 217 Hertz gepulst. Und genau das ist das Problem: Studien ergaben, dass gepulste Strahlen unter anderem eine Veränderung der Hirnströme, eine Beeinträchtigung der Blut-Hirn-Schranke, erhöhtes Krebsrisiko, eine schwächere Immunfunktion und Schlafstörungen verursachen können. Nach einer neuen Studie in Großbritannien warnten Experten kürzlich davor, Kinder allzu oft mit dem Handy telefonieren zu lassen, da sie noch sensibler auf die Strahlung reagieren als Erwachsene.

Seit Mitte der 90er-Jahre beobachten Landwirte auch Missbildungen und Verhaltensstörungen bei Kühen, die der Strahlung von Sendeanlagen ausgesetzt sind. Die im November veröffentlichte "Rinder-Studie" des Bayerischen Umweltministeriums hat zwar nach dessen Ansicht keinen direkten Zusammenhang zwischen Mobilfunk-Antennen und der Gesundheit von Rindern nachweisen können. Einige Wissenschaftler und Politiker weisen jedoch auf methodische Schwächen und Einflussnahmen hin, die das Ergebnis verfälscht haben könnten. Eine Reihe weiterer Studien kam ebenfalls zu widersprüchlichen Ergebnissen. Deshalb soll jetzt eine WHO-Studie wenigstens für das Krebsrisiko beim Menschen Klarheit schaffen. Mit ersten Ergebnissen ist für 2003 zu rechnen.
Die bisherigen Erkenntnisse haben die Bundesbürger offenbar nur wenig verunsichert. Die Hersteller von Mobilfunkgeräten verzeichnen prächtige Zuwächse. Auch die Zahl der Sendeanlagen, die für den Handy-Empfang notwendig sind, steigt ständig. Dazu kommt: Die neue UMTS-Technik braucht eine neue Funkinfrastruktur und damit zusätzliche Basisstationen. Prognosen sprechen von 60000 zusätzlichen UMTS-Stationen. Besorgt sind vor allem jene, die in der Nähe solcher Anlagen wohnen. Die gesetzlichen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung regeln zwar, wie stark Mobilfunkstationen senden dürfen - je nach Netz 4,5 bis 9 Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m2). Bei der Festlegung dieser Grenzwerte wurde aber lediglich berücksichtigt, dass hochfrequente Strahlen das Gewebe erwärmen können. Nicht jedoch die beobachteten biologischen Effekte, die schon bei viel geringeren Strahlenbelastungen auftreten können. Die derzeit vorbereitete Novellierung der Verordnung wird voraussichtlich an den Grenzwerten nichts ändern. Doch könnte künftig eine Regelung für die Standorte von Sendeanlagen, insbesondere der Schutz von Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen, berücksichtigt werden, erwartet Dr. Wolfgang Kemmer vom Bundesumweltministerium.

Nach Studien von Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizinphysiker an der Universität Lübeck, veränderten sich schon bei einer Kurzzeitbelastung mit nur 1000 µW/m2 im Labor die Hirnströme und andere Funktionen des Nervensystems.

Inzwischen hält von Klitzing bereits 100 µW/m2 für sehr bedenklich. Dem schließt sich Professor Günter Käsan, Strahlenexperte an der Bundeswehr-Hochschule München: "100 µW/m2 im Haus sind zu viel." Beide sprechen sich für 10 µW/m2 als empfehlenswerten und realistischen Vorsorgewert aus. Die Bürgerwelle, der Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog, fordert sogar eine Senkung der Grenzwerte auf 1 µW/m2 bzw. 0,01µW/m2 im Schlafbereich. ÖKO-TEST-Berater Wolfgang Maes hat in verschiedenen Städten die von Mobilfunk-Sendern ausgehende Strahlung gemessen.

Das sind die Testergebnisse


Die Strahlenbelastung schwankte extrem: Sie lag zwischen 0,01 µW/m2 und 25340 µW/m2. Die Werte hängen von Stärke und Zahl der Sender ab. Die Strahlung ist stärker, je höher die Wohnung liegt, je mehr Sichtkontakt besteht und je dünner die Wände sind.
An neun Standorten ermittelte Wolfgang Maes niedrige Strahlenwerte bis 5,7 µW/m2. Solche geringen, tolerierbaren Belastungen sind keine Ausnahme: Der Durchschnitt der Mobilfunk-Belastung in bundesdeutschen Häusern liegt derzeit immer noch zwischen 0,01 und 1 µW/m2.
In drei Gebäuden ergaben die Messungen mittlere Werte zwischen 10 und 100 µW/m2. Sie können insbesondere bei sensiblen Personen und Kindern zu kritischen biologischen Veränderungen führen. Hohe Werte über 100 µW/m2 fanden wir an 16 Standorten. Bei einer solchen Strahlenintensität rund um die Uhr ist nach den Erfahrungen vieler Wissenschaftler und Ärzte mit deutlichen Auswirkungen auf den Organismus zu rechnen.
Kommt zu der bestehenden Anlage noch eine zweite dazu, kann die Strahlenexposition drastisch steigen - in unserem Beispiel in Rees von 20 auf 2000 µW/m2.
Obwohl es seit vorigem Jahr eine Vereinbarung der Stadt Salzburg mit Mobilfunk-Betreibern gibt, lag die Strahlenbelastung am zentralen Mirabelplatz über den vereinbarten 1000 µW/m2 - nämlich bei 25340 µW/m2. An anderen Standorten wird der angestrebte Richtwert eingehalten.
Ein schnurloses Telefon kann ungleich stärker zu Buche schlagen als eine Sendeanlage. So ermittelte Wolfgang Maes im Schlafzimmer einer Familie in Köln eine Belastung von 15000 µW/m2 durch das DECT-Telefon.
Auf dem Bauernhof in Schnaitsee, der auch in der Rinderstudie untersucht wurde, trafen wir je nach Standort auf unterschiedliche Strahlenwerte durch den Mobilfunk. Unsere Werte stimmen nach Ansicht des Baubiologen Maes, trotz seiner Kritik am Messaufbau der Studie, in der Tendenz mit deren Messwert überein. Hinzu kommen hier weitere Belastungen durch Radar, Richtfunk, Funkrufdienst und Fernsehturm, deren außergewöhnliche Mixtur möglicherweise für die Krankheiten der Tiere verantwortlich ist.

Was tun?

Allein der Abstand zur Anlage oder der Sichtkontakt reichen nicht, um die wirkliche Belastung einzuschätzen. Wer sicher wissen will, welcher Strahlenwirkung er sich aussetzt, sollte einen Fachmann um Messung bitten. Adressen und umfassende Unterstützung vermitteln: Die Bürgerwelle, Lindenweg 10, 95643 Tirschenreuth, Tel.: 09631/795736, www.Buergerwelle.de. Bundesverband gegen Elektrosmog, Am Freudenberg 4b, 42119 Wuppertal, Tel.: 0202 / 4085077.
Städte und Gemeinden haben durchaus rechtliche Spielräume, wie etwa die Ausweisung von Konzentrationsstandorten oder die Anwendung des bauplanungsrechtlichen Instrumentariums. Bisher wurden diese jedoch kaum genutzt. Bewandert in dieser Problematik ist etwa der auf Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol, Lüneburger Str. 36, 21403 Wendisch Evern, Tel.: 04131/935656. Gerichtsurteile zu Sendeanlagen

Mal so, mal so

Rechtfertigt eine Mobilfunk-Sendeanlage in der Nähe eine Mietminderung?
Das Amtsgericht München (Az: 432C7381/95) billigte einem Mieter, über dessen Wohnung sich direkt auf dem Flachdach eine Antenne befand, eine Mietminderung um 20 Prozent zu. Schon die Furcht vor möglichen Folgen des Mobilfunks stelle eine echte Beeinträchtigung dar.
Dagegen erlaubte das Amtsgericht Traunstein (Az: 310 C 2158) keine Minderung der Miete auf Grund von Mobilfunk-Antennen, die rund 100 Meter von der Mietwohnung entfernt installiert waren. Nach Auffassung des Gerichts sind diese nicht geeignet, die massiven Schlafstörungen und Kopfschmerzen auszulösen, über die der Anwohner klagte.

Kann man sich bei gesundheitlichen Beschwerden gegen eine Antenne in der Nähe seiner Wohnung wehren?
Gegen die Klage eines Mieters sprach sich das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Az: 1O2761/00) aus. Der Anwohner litt an einer Augenerkrankung und seit der Installation der Antenne unter Tinnitus. Laut Richterspruch gehöre der Kläger auf Grund seiner Vorerkrankung "zu einer besonders empfindlichen Personengruppe". Für das Baurecht sei allein entscheidend, ob "der durchschnittliche Bürger" gefährdet werden könnte.
Anders denkt darüber das Amtsgericht Freiburg (Az: 4C717/ 00). Es erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Betrieb einer Sendeanlage auf dem Wohnungsdach eines Mieters. Für das Gericht war es entscheidend, dass der Mieter ein älterer Mensch ist, an mehreren Krankheiten leidet und daher an sein Bett gefesselt ist. Vom Netzbetreiber, der den Vermieter inzwischen unterstützt, wurde Berufung eingelegt.
Eine Mobilfunk-Anlage auf einem Kirchturm in Oberursel im Taunus beschäftigt das Landgericht Frankfurt am Main (Az: 2/4O278/99). Anwohner aus Oberursel-Bommersheim klagten gegen die Antenne auf Grund erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen. In erster Instanz wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Betreiber zwang, die Anlage abzuschalten (Az: 2/4O274/00). Diese wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben. Nun soll ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden, das die Kläger mit einem Gebührenvorschuss von 5000 Mark finanzieren müssen.

Braucht man eine Baugenehmigung, um eine Mobilfunk-Anlage zu errichten?
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Az: 8S1848/98) kam zu dem Schluss, dass Betreiber, die eine Antenne auf Wohngebäuden, Kirchen und anderen öffentlichen Einrichtungen errichten wollen, eine Baugenehmigung brauchen. Begründung: Die Mobilfunkstation stelle eine Nutzungsänderung des Gebäudes dar - zur Wohnnutzung komme eine gewerbliche Nutzung hinzu. Bisher brauchten die Betreiber nur die Eigentümer der Häuser per Vertrag einwilligen zu lassen. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen (Az: 4TG3629/00) stellte ebenfalls fest, dass für Mobilfunk-Sendeanlagen ein Bauantrag nötig ist, wenn mit der Installation eine Nutzungsänderung des Gebäudes verbunden ist. Dazu zählt der VGH auch eine neue, zusätzliche gewerbliche Nutzung des Gebäudes wie im Fall einer Sparkasse.

UMTS

Wie gefährlich ist der neue Standard?
Ist die neue UMTS-Technik ebenso bedenklich wie der jetzige GSM-Standard?
Die Pulsfrequenz von UMTS-Handys wird mit 1500 Hertz viel höher als bei der derzeitigen Technik sein. Im Signal einer UMTS-Basisstation sind im Gegensatz zu GSM-Anlagen keine gleichmäßigen Pulsfrequenzen mehr erkennbar, das Signal hat mehr den unregelmäßigen Charakter des Rauschens. Von einem solchen ungepulsten Signal ist zunächst eine bessere biologische Verträglichkeit zu erwarten. Inwieweit auch ständig gepulste Anteile enthalten sind, ist allerdings noch nicht ganz klar. Fakt ist, dass die flächendeckende Bestrahlung aus nächster Nähe noch dichter werden wird. Wie bei der Einführung des jetzigen GSM-Standards gibt es bislang auch für die neue Mobilfunk-Generation keine Forschung über gesundheitliche Risiken. Man habe dafür keine Grundlagen, so das Bundesumweltministerium, weil es noch kein UMTS gebe.

Dicke Wände schirmen ab

Wie gut können Baustoffe und Abschirmmaterialien Mobilfunkwellen dämpfen? Eine Studie der Bundeswehr-Universität Neubiberg zeigt, dass einige Materialien durchaus wirksam sind.

Die beiden Ingenieure Dr. Dietrich Moldan und Professor Peter Pauli haben über 80 Baustoffe auf ihre abschirmende Wirkung von hochfrequenten Mikrowellen hin überprüft. Ihr Fazit: Eine ganze Reihe von Materialien können gestressten Anwohnern Abhilfe schaffen. Allerdings kann die falsche Verwendung von Materialien das Strahlenproblem verschlimmern, deshalb ist eine Beratung durch Fachleute empfehlenswert. Wir stellen hier einige Möglichkeiten zur Strahlenreduzierung aus der umfangreichen Studie vor.


Massive Baustoffe

Leichtbeton, 30 Zentimeter dick: über 99 % Dämpfung
Lehmstein, 24 cm: über 97 %
Hochlochziegel, 36 cm: über 90 %
Stahlbeton, 16 cm dick: ca. 90 %
Porenbeton (z. B. Ytong), 36,5 cm: ca. 70 %
Kalksandstein, 24 cm: ca. 70 %
Der häufig verbaute Hochlochziegel in der stabilen Form von 36 cm Dicke schirmt gepulste Strahlung gut ab. Dagegen lässt die dünnere Variante, die gerne für Trennwände eingesetzt wird, Mobilfunkwellen ungehindert durch. Mit Kalksandstein kann die Strahlenbelastung nur um 70 Prozent reduziert werden. Da dieses Material jedoch wärmegedämmt wird, kann in Kombination mit einem abschirmenden Putz ebenfalls eine Dämpfung von über 99 Prozent erreicht werden.


Holzkonstruktionen

Massives Holz, 36 cm: über 97 %
Massives Holz, 16 cm: über 80 %
Außenwand von Baufritz mit Schutzplatte Xund E: über 95 %
Als erfreuliche Ausnahme unter den Leichtbau-Produkten fällt eine Fertigwand der Firma Baufritz auf. Dagegen leistet die typische Leichtbauweise (23 cm), wie sie in den meisten Fertighäusern eingesetzt wird, den hochfrequenten Wellen praktisch keinen Widerstand.

Fenster

Wärmeschutzglas (z. B. Climaplus V von Kinon-Vegla): über 99 %
Sonnenschutzfolie RDF 75 Folie von Biologa: über 99 %
Fliegengitter aus Metall: über 99 %
Das von der Wärmeschutzverordnung geforderte Wärmeschutzglas eignet sich hervorragend zur Abschirmung der Mobilfunkstrahlung. Wer mit alten Fensterscheiben zurecht kommen muss, erreicht aber mit einer speziellen Sonnenfolie ebenfalls über 99 Prozent Abschirmung. Allerdings wird der Raum damit auch etwas verdunkelt. Denselben Erfolg haben die guten alten Fliegengitter - wenn sie aus Metall sind.


Wandbeschichtungen

Abschirmputz mit Carbonfasern (Knauf): über 95 %
Abschirmplatte mit Carbonfasern (Knauf): über 95 %
Armierungsgewebe mit Edelstahlfasern des Herstellers ISPO (G-ES): über 99 %
Grafitbeschichtete Tapete (EMV-Tapete der Marburger Tapetenfabrik): rund 80 %
Kupfertapete (Chagall von Biologa): über 99 %
Carbonfasern in Abschirmputz und -platte sorgen für eine sehr gute Dämpfung der Strahlen. Dagegen bringt eine Beschichtung mit Gipskarton- und Spanplatte gar nichts.

Dach

Blech-/Kupferdach: 99 %
Aluminiumbeschichtete Luft- und Dampfsperre: 99 %
Baufritz-Dach inklusive Schutzplatte Xund E: über 95 %
Im Dachbereich versagen viele der getesteten Materialien: Sowohl Ton- und Betonziegel, die einfach zu dünn sind, als auch alle Arten der Dämmung bieten keinerlei Abschirmung.

Textilien

Übergardine Swiss Shield 18 von Biologa: über 99 %
Das hellbeige Baumwollgewebe mit eingearbeiteten Metallfasern in der Übergardine ist lichtdurchlässig und hält über 99 Prozent der Wellen zurück.