ÖKO-TEST
April 2001
Mobilfunk-Sendemasten
Strahlende
Aussichten
Rund
48 Millionen Bundesbürger besitzen inzwischen ein Handy. Um die ständige
Erreichbarkeit sicherzustellen, werden die D- und E-Netze mit großer Eile
ausgebaut. Wir haben geprüft, wie hoch die Strahlenbelastung der
Sendeanlagen ist und ob in der Nähe der Antennen mit gesundheitlichen
Problemen zu rechnen
ist.
Als
ÖKO-TEST 1994 zum ersten Mal Handys und 1999 DECT-Schnurlostelefone
testete, war die Aufregung groß: Wir stellten fest, dass von den Geräten
erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen können. Denn die digitale Übertragung
im Mobilfunk funktioniert mit gepulsten elektromagnetischen Feldern: Die
hochfrequenten Strahlen der D- und E-Netze werden 217 mal pro Sekunde
unterbrochen, also mit 217 Hertz gepulst. Und genau das ist das Problem:
Studien ergaben, dass gepulste Strahlen unter anderem eine Veränderung
der Hirnströme, eine Beeinträchtigung der Blut-Hirn-Schranke, erhöhtes
Krebsrisiko, eine schwächere Immunfunktion und Schlafstörungen
verursachen können. Nach einer neuen Studie in Großbritannien warnten
Experten kürzlich davor, Kinder allzu oft mit dem Handy telefonieren zu
lassen, da sie noch sensibler auf die Strahlung reagieren als Erwachsene.
Seit Mitte der 90er-Jahre beobachten Landwirte auch Missbildungen und
Verhaltensstörungen bei Kühen, die der Strahlung von Sendeanlagen
ausgesetzt sind. Die im November veröffentlichte
"Rinder-Studie" des Bayerischen Umweltministeriums hat zwar nach
dessen Ansicht keinen direkten Zusammenhang zwischen Mobilfunk-Antennen
und der Gesundheit von Rindern nachweisen können. Einige Wissenschaftler
und Politiker weisen jedoch auf methodische Schwächen und Einflussnahmen
hin, die das Ergebnis verfälscht haben könnten. Eine Reihe weiterer
Studien kam ebenfalls zu widersprüchlichen Ergebnissen. Deshalb soll
jetzt eine WHO-Studie wenigstens für das Krebsrisiko beim Menschen
Klarheit schaffen. Mit ersten Ergebnissen ist für 2003 zu rechnen.
Die bisherigen Erkenntnisse haben die Bundesbürger offenbar nur wenig
verunsichert. Die Hersteller von Mobilfunkgeräten verzeichnen prächtige
Zuwächse. Auch die Zahl der Sendeanlagen, die für den Handy-Empfang
notwendig sind, steigt ständig. Dazu kommt: Die neue UMTS-Technik braucht
eine neue Funkinfrastruktur und damit zusätzliche Basisstationen.
Prognosen sprechen von 60000 zusätzlichen UMTS-Stationen. Besorgt sind
vor allem jene, die in der Nähe solcher Anlagen wohnen. Die gesetzlichen
Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung regeln zwar, wie stark
Mobilfunkstationen senden dürfen - je nach Netz 4,5 bis 9 Millionen
Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m2). Bei der Festlegung dieser Grenzwerte
wurde aber lediglich berücksichtigt, dass hochfrequente Strahlen das
Gewebe erwärmen können. Nicht jedoch die beobachteten biologischen
Effekte, die schon bei viel geringeren Strahlenbelastungen auftreten können.
Die derzeit vorbereitete Novellierung der Verordnung wird voraussichtlich
an den Grenzwerten nichts ändern. Doch könnte künftig eine Regelung für
die Standorte von Sendeanlagen, insbesondere der Schutz von Krankenhäusern,
Kindergärten und Schulen, berücksichtigt werden, erwartet Dr. Wolfgang
Kemmer vom Bundesumweltministerium.
Nach Studien von Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizinphysiker an der
Universität Lübeck, veränderten sich schon bei einer Kurzzeitbelastung
mit nur 1000 µW/m2 im Labor die Hirnströme und andere Funktionen des
Nervensystems.
Inzwischen hält von Klitzing bereits 100 µW/m2 für sehr bedenklich. Dem
schließt sich Professor Günter Käsan, Strahlenexperte an der
Bundeswehr-Hochschule München: "100 µW/m2 im Haus sind zu
viel." Beide sprechen sich für 10 µW/m2 als empfehlenswerten und
realistischen Vorsorgewert aus. Die Bürgerwelle, der Dachverband der Bürger
und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog, fordert sogar eine
Senkung der Grenzwerte auf 1 µW/m2 bzw. 0,01µW/m2 im Schlafbereich. ÖKO-TEST-Berater
Wolfgang Maes hat in verschiedenen Städten die von Mobilfunk-Sendern
ausgehende Strahlung gemessen.
Das sind die Testergebnisse
Die Strahlenbelastung schwankte extrem: Sie lag zwischen 0,01 µW/m2 und
25340 µW/m2. Die Werte hängen von Stärke und Zahl der Sender ab. Die
Strahlung ist stärker, je höher die Wohnung liegt, je mehr Sichtkontakt
besteht und je dünner die Wände sind.
An neun Standorten ermittelte Wolfgang Maes niedrige Strahlenwerte bis 5,7
µW/m2. Solche geringen, tolerierbaren Belastungen sind keine Ausnahme:
Der Durchschnitt der Mobilfunk-Belastung in bundesdeutschen Häusern liegt
derzeit immer noch zwischen 0,01 und 1 µW/m2.
In drei Gebäuden ergaben die Messungen mittlere Werte zwischen 10 und 100
µW/m2. Sie können insbesondere bei sensiblen Personen und Kindern zu
kritischen biologischen Veränderungen führen. Hohe Werte über 100 µW/m2
fanden wir an 16 Standorten. Bei einer solchen Strahlenintensität rund um
die Uhr ist nach den Erfahrungen vieler Wissenschaftler und Ärzte mit
deutlichen Auswirkungen auf den Organismus zu rechnen.
Kommt zu der bestehenden Anlage noch eine zweite dazu, kann die
Strahlenexposition drastisch steigen - in unserem Beispiel in Rees von 20
auf 2000 µW/m2.
Obwohl es seit vorigem Jahr eine Vereinbarung der Stadt Salzburg mit
Mobilfunk-Betreibern gibt, lag die Strahlenbelastung am zentralen
Mirabelplatz über den vereinbarten 1000 µW/m2 - nämlich bei 25340 µW/m2.
An anderen Standorten wird der angestrebte Richtwert eingehalten.
Ein schnurloses Telefon kann ungleich stärker zu Buche schlagen als eine
Sendeanlage. So ermittelte Wolfgang Maes im Schlafzimmer einer Familie in
Köln eine Belastung von 15000 µW/m2 durch das DECT-Telefon.
Auf dem Bauernhof in Schnaitsee, der auch in der Rinderstudie untersucht
wurde, trafen wir je nach Standort auf unterschiedliche Strahlenwerte
durch den Mobilfunk. Unsere Werte stimmen nach Ansicht des Baubiologen
Maes, trotz seiner Kritik am Messaufbau der Studie, in der Tendenz mit
deren Messwert überein. Hinzu kommen hier weitere Belastungen durch
Radar, Richtfunk, Funkrufdienst und Fernsehturm, deren außergewöhnliche
Mixtur möglicherweise für die Krankheiten der Tiere verantwortlich ist.
Was
tun?
Allein der Abstand zur Anlage oder der Sichtkontakt
reichen nicht, um die wirkliche Belastung einzuschätzen. Wer sicher
wissen will, welcher Strahlenwirkung er sich aussetzt, sollte einen
Fachmann um Messung bitten. Adressen und umfassende Unterstützung
vermitteln: Die Bürgerwelle, Lindenweg 10, 95643 Tirschenreuth, Tel.:
09631/795736, www.Buergerwelle.de. Bundesverband gegen Elektrosmog,
Am Freudenberg 4b, 42119 Wuppertal, Tel.: 0202 / 4085077.
Städte und Gemeinden haben durchaus rechtliche Spielräume, wie etwa die
Ausweisung von Konzentrationsstandorten oder die Anwendung des
bauplanungsrechtlichen Instrumentariums. Bisher wurden diese jedoch kaum
genutzt. Bewandert in dieser Problematik ist etwa der auf Umweltrecht
spezialisierte Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol, Lüneburger Str. 36,
21403 Wendisch Evern, Tel.: 04131/935656. Gerichtsurteile zu Sendeanlagen
Mal so, mal so
Rechtfertigt eine Mobilfunk-Sendeanlage in der Nähe eine
Mietminderung?
Das Amtsgericht München (Az: 432C7381/95) billigte einem Mieter,
über dessen Wohnung sich direkt auf dem Flachdach eine Antenne befand,
eine Mietminderung um 20 Prozent zu. Schon die Furcht vor möglichen
Folgen des Mobilfunks stelle eine echte Beeinträchtigung dar.
Dagegen erlaubte das Amtsgericht Traunstein (Az: 310 C 2158) keine
Minderung der Miete auf Grund von Mobilfunk-Antennen, die rund 100 Meter
von der Mietwohnung entfernt installiert waren. Nach Auffassung des
Gerichts sind diese nicht geeignet, die massiven Schlafstörungen und
Kopfschmerzen auszulösen, über die der Anwohner klagte.
Kann man sich bei
gesundheitlichen Beschwerden gegen eine Antenne in der Nähe seiner
Wohnung wehren?
Gegen die Klage eines Mieters sprach sich das
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Az: 1O2761/00) aus. Der Anwohner
litt an einer Augenerkrankung und seit der Installation der Antenne unter
Tinnitus. Laut Richterspruch gehöre der Kläger auf Grund seiner
Vorerkrankung "zu einer besonders empfindlichen Personengruppe".
Für das Baurecht sei allein entscheidend, ob "der durchschnittliche
Bürger" gefährdet werden könnte.
Anders denkt darüber das Amtsgericht Freiburg (Az: 4C717/ 00). Es erließ
eine einstweilige Verfügung gegen den Betrieb einer Sendeanlage auf dem
Wohnungsdach eines Mieters. Für das Gericht war es entscheidend, dass der
Mieter ein älterer Mensch ist, an mehreren Krankheiten leidet und daher
an sein Bett gefesselt ist. Vom Netzbetreiber, der den Vermieter
inzwischen unterstützt, wurde Berufung eingelegt.
Eine Mobilfunk-Anlage auf einem Kirchturm in Oberursel im Taunus beschäftigt
das Landgericht Frankfurt am Main (Az: 2/4O278/99). Anwohner aus
Oberursel-Bommersheim klagten gegen die Antenne auf Grund erheblicher
gesundheitlicher Beeinträchtigungen. In erster Instanz wurde eine
einstweilige Verfügung erlassen, die die Betreiber zwang, die Anlage
abzuschalten (Az: 2/4O274/00). Diese wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt
aufgehoben. Nun soll ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt
werden, das die Kläger mit einem Gebührenvorschuss von 5000 Mark
finanzieren müssen.
Braucht man eine Baugenehmigung, um eine Mobilfunk-Anlage zu
errichten?
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Baden-Württemberg (Az: 8S1848/98) kam zu dem Schluss, dass Betreiber, die
eine Antenne auf Wohngebäuden, Kirchen und anderen öffentlichen
Einrichtungen errichten wollen, eine Baugenehmigung brauchen. Begründung:
Die Mobilfunkstation stelle eine Nutzungsänderung des Gebäudes dar - zur
Wohnnutzung komme eine gewerbliche Nutzung hinzu. Bisher brauchten die
Betreiber nur die Eigentümer der Häuser per Vertrag einwilligen zu
lassen. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen (Az: 4TG3629/00) stellte
ebenfalls fest, dass für Mobilfunk-Sendeanlagen ein Bauantrag nötig ist,
wenn mit der Installation eine Nutzungsänderung des Gebäudes verbunden
ist. Dazu zählt der VGH auch eine neue, zusätzliche gewerbliche Nutzung
des Gebäudes wie im Fall einer Sparkasse.
UMTS
Wie
gefährlich ist der neue Standard?
Ist die neue UMTS-Technik ebenso bedenklich wie der jetzige
GSM-Standard?
Die Pulsfrequenz von UMTS-Handys wird mit 1500 Hertz viel höher als
bei der derzeitigen Technik sein. Im Signal einer UMTS-Basisstation sind
im Gegensatz zu GSM-Anlagen keine gleichmäßigen Pulsfrequenzen mehr
erkennbar, das Signal hat mehr den unregelmäßigen Charakter des
Rauschens. Von einem solchen ungepulsten Signal ist zunächst eine bessere
biologische Verträglichkeit zu erwarten. Inwieweit auch ständig gepulste
Anteile enthalten sind, ist allerdings noch nicht ganz klar. Fakt ist,
dass die flächendeckende Bestrahlung aus nächster Nähe noch dichter
werden wird. Wie bei der Einführung des jetzigen GSM-Standards gibt es
bislang auch für die neue Mobilfunk-Generation keine Forschung über
gesundheitliche Risiken. Man habe dafür keine Grundlagen, so das
Bundesumweltministerium, weil es noch kein UMTS gebe.
Dicke Wände schirmen ab
Wie gut können Baustoffe und Abschirmmaterialien Mobilfunkwellen dämpfen?
Eine Studie der Bundeswehr-Universität Neubiberg zeigt, dass einige
Materialien durchaus wirksam sind.
Die beiden Ingenieure Dr. Dietrich Moldan und Professor Peter Pauli haben
über 80 Baustoffe auf ihre abschirmende Wirkung von hochfrequenten
Mikrowellen hin überprüft. Ihr Fazit: Eine ganze Reihe von Materialien können
gestressten Anwohnern Abhilfe schaffen. Allerdings kann die falsche
Verwendung von Materialien das Strahlenproblem verschlimmern, deshalb ist
eine Beratung durch Fachleute empfehlenswert. Wir stellen hier einige Möglichkeiten
zur Strahlenreduzierung aus der umfangreichen Studie vor.
Massive Baustoffe
Leichtbeton, 30 Zentimeter dick: über 99 % Dämpfung
Lehmstein, 24 cm: über 97 %
Hochlochziegel, 36 cm: über 90 %
Stahlbeton, 16 cm dick: ca. 90 %
Porenbeton (z. B. Ytong), 36,5 cm: ca. 70 %
Kalksandstein, 24 cm: ca. 70 %
Der häufig verbaute Hochlochziegel in der stabilen Form von 36 cm Dicke
schirmt gepulste Strahlung gut ab. Dagegen lässt die dünnere Variante,
die gerne für Trennwände eingesetzt wird, Mobilfunkwellen ungehindert
durch. Mit Kalksandstein kann die Strahlenbelastung nur um 70 Prozent
reduziert werden. Da dieses Material jedoch wärmegedämmt wird, kann in
Kombination mit einem abschirmenden Putz ebenfalls eine Dämpfung von über
99 Prozent erreicht werden.
Holzkonstruktionen
Massives Holz, 36 cm: über 97 %
Massives Holz, 16 cm: über 80 %
Außenwand von Baufritz mit Schutzplatte Xund E: über 95 %
Als erfreuliche Ausnahme unter den Leichtbau-Produkten fällt eine
Fertigwand der Firma Baufritz auf. Dagegen leistet die typische
Leichtbauweise (23 cm), wie sie in den meisten Fertighäusern eingesetzt
wird, den hochfrequenten Wellen praktisch keinen Widerstand.
Fenster
Wärmeschutzglas
(z. B. Climaplus V von Kinon-Vegla): über 99 %
Sonnenschutzfolie RDF 75 Folie von Biologa: über 99 %
Fliegengitter aus Metall: über 99 %
Das von der Wärmeschutzverordnung geforderte Wärmeschutzglas eignet sich
hervorragend zur Abschirmung der Mobilfunkstrahlung. Wer mit alten
Fensterscheiben zurecht kommen muss, erreicht aber mit einer speziellen
Sonnenfolie ebenfalls über 99 Prozent Abschirmung. Allerdings wird der
Raum damit auch etwas verdunkelt. Denselben Erfolg haben die guten alten
Fliegengitter - wenn sie aus Metall sind.
Wandbeschichtungen
Abschirmputz
mit Carbonfasern (Knauf): über 95 %
Abschirmplatte mit Carbonfasern (Knauf): über 95 %
Armierungsgewebe mit Edelstahlfasern des Herstellers ISPO (G-ES): über 99
%
Grafitbeschichtete Tapete (EMV-Tapete der Marburger Tapetenfabrik): rund
80 %
Kupfertapete (Chagall von Biologa): über 99 %
Carbonfasern in Abschirmputz und -platte sorgen für eine sehr gute Dämpfung
der Strahlen. Dagegen bringt eine Beschichtung mit Gipskarton- und
Spanplatte gar nichts.
Dach
Blech-/Kupferdach:
99 %
Aluminiumbeschichtete Luft- und Dampfsperre: 99 %
Baufritz-Dach inklusive Schutzplatte Xund E: über 95 %
Im Dachbereich versagen viele der getesteten Materialien: Sowohl Ton- und
Betonziegel, die einfach zu dünn sind, als auch alle Arten der Dämmung
bieten keinerlei Abschirmung.
Textilien
Übergardine
Swiss Shield 18 von Biologa: über 99 %
Das hellbeige Baumwollgewebe mit eingearbeiteten Metallfasern in der Übergardine
ist lichtdurchlässig und hält über 99 Prozent der Wellen zurück.
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