Quelle: hese-projekt


Presseerklärung

Die Menschen in der DDR waren vor Mikrowellenbelastung "tausendmal" besser geschützt als der deutsche Bundesbürger heute


Mobilfunk arbeitet mit Mikrowellen.

Die heute in Deutschland gültigen Grenzwerte sind per Gesetz  auf 1000 Einheiten festgelegt.(1)

Vor der Grenzöffnung 1989 galt in der DDR aufgrund einer Verordnung des Ministerium für Gesundheitswesen ein Verbot (!!)  für Schwangere und Stillende, sich am Arbeitsplatz höheren Werten als einer Einheit auszusetzen.(2)
Wohnbezirke durften nicht mit über 1 Einheit bestrahlt werden. Auch wurden Tiere, an deren Aufenthaltsort 1 Einheit überschritten waren,
von der Zucht ausgeschlossen.(3)

Warum waren die Grenzwerte in der DDR tausendfach niedriger ?

Weil man über viele Jahre hinweg betriebsmedizinische Untersuchungen (4) durchgeführt hatte und folgendes dabei festgestellt hatte: 

Beschäftigte, die Mikrowellen auf der Arbeitsstelle ausgesetzt waren, wurden krank. 

Die Gesetzeslage in der DDR 1989 und im vereinten Deutschland 2006 bestätigt, dass der Gesetzgeber trotz der bekannten Gesundheitsschäden heute bereit ist, nicht nur die arbeitende, sondern auch die Zivilbevölkerung tausendfach höher mit Mikrowellen zu belasten, als noch vor wenigen Jahren.(5)

(1) 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, Einheiten für die Leistungsflußdichte 
          in Mikrowatt pro Quadratzentimeter

(2) Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen,  Berlin, 25. Januar 1977
      Kopie anbei

(3) DDR Standard Landeskultur und Umweltschutz TGL 37816, gültig ab 1985
     Kopie anbei

(4) Hecht, K.,umg14, 3/2001,S.222-231
     Bundesamt für Post und Telekommunikation, 1993, Charite- Studie,   
    
Leitung Prof. Hecht, Charitestudie erhältlich über www.fgf.de

(5) Cherry,N. (1999): Critism of the proposal to adopt the ICNIRP guidelines for cellsites in New  
     Zealand. ICNIRP Guideline Critique, Lincoln University,  
    
Environmental Management and Design Division, Canterbury, NZ
     Neil Cherry, Kritik der Einschätzungen der Auswirkungen auf die Gesundheit in den  
     ICNIRP-Richtlinien für Hochfrequenz- und
Mikrowellenstrahlung  (100KHz - 300GHz), 
     Lincoln University,31.01.2000, dt. Übersetzung 9.7.2002 
     Neil Cherry hat der grenzwertvorschlagenden Kommission ICNIRP, einem Privatverein 
     mit Sitz in München, vor der EU wissenschaftliche Fälschung attestiert.

Ärztlicher Qualitätszirkel   Nr 65143  
"Elektromagnetische Felder in der Medizin - Diagnostik, Therapie, Umwelt"
in Vertretung: Dr. med  Horst Eger, Marktplatz 16, 95119 Naila

Hof, 15. November 2006