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Quelle: elektrosmognews Grenzwerte Der Blauäugige glaubt,
Grenzwerte seien zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
gemacht. Der Realist glaubt, Grenzwerte sind hauptsächlich zur
Haftungsfreistellung der Industrie erlassen. Dies ist für die Netzbetreiber
umso wichtiger, als die Versicherungswirtschaft im Rahmen der
Betriebshaftpflicht der Netzbetreiber zwar für Schäden durch umstürzende
Sendemasten, nicht aber für Schäden durch elektromagnetische Strahlen
aufkommt (die Netzbetreiber mögen Ihnen doch eine Bestätigung ihres
Versicherers und des Rückversicherers vorlegen, daß diese für Schäden
aus elektromagnetischen Strahlen in unbegrenzter Höhe und ohne zeitliches
Limit haften). - starke Mattigkeit am Tag, - dafür in der Nacht unruhiger Schlaf, - zunächst ein eigenartig ziehendes Gefühl in der Stirn und Kopfhaut, - dann Kopfschmerzen, die sich immer mehr steigern, bis zur Unerträglichkeit. - Dazu Neigung zu depressiver Stimmung und Aufgeregtheit. Diese unspezifischen Beeinträchtigungen werden heute zu den biologischen bzw. athermischen Wirkungen gerechnet. Für diese Art der biologischen Wirkungen gibt es keinen Grenzwert. |